1. Anmeldung, Buchung und Mietvertrag

Mit der Buchungsanfrage bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrags an. Die Reservierung ist verbindlich, wenn der Vermieter die Reservierung durch eine Buchungsbestätigung zugesichert hat – dieser wird nach Rückbestätigung durch den Mieter zur Nutzungsvereinbarung auf Zeit (Mietvertrag).
Für den Vermieter wird der Vermietungsvertrag verbindlich, wenn die Buchungsbestätigung vom Mieter bestätigt wurde und eine Anzahlung von 20% des Gesamtbetrags (bzw. gemäß Buchungsbestätigung) geleistet wurde.

Der genaue Mietzeitpunkt wird Ihnen in der Buchungsbestätigung mit An- und Abreisetag bestätigt. Die Anreisezeiten sind 15:00 Uhr – 20:00 Uhr – Abreise bis 11:00 Uhr des Tages. Spätere Anreisen gegen Sondergebühr sind nach Absprache möglich.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmers/Wohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist untersagt. Ebenso die Nutzung durch mehr oder andere als die gemeldeten Gäste/Personen.

2. Zahlung

Wenn nicht anders vereinbart, leistet der Mieter nach der Bestätigung der Buchung durch den Vermieter, innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Summe des Mietpreises und der Endreinigung. Die Anzahlung wird auf den Mietpreis angerechnet.
Die Restzahlung erfolgt durch den Mieter spätestens vor Mietbeginn.
Die Zahlungen sind per Überweisung auszuführen. Die Möglichkeit der Barzahlung kann nur direkt beim Vermieter erfolgen.

3. Rücktritt oder Umbuchung auf Ersatzteilnehmer

Rücktritt durch den Mieter/Nichtanreise durch den Mieter
Der Mieter kann vor Mietbeginn von der Buchung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung erfolgt schriftlich. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel:

Die Stornierungsgebühren bei Nichtanreise/Rückantritt belaufen sich nach dem Übernachtungspreis in Euro wie folgt:

  • bis 28 Tage vor Buchungsbeginn 5 %
  • ab 27 Tage 20 %
  • ab 15 Tage 40 %
  • ab 10 Tage 60 %
  • ab 5 Tage 80 %
  • ab 4 Tage 100 % des Ãœbernachtungspreises.

bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt wird der gesamte Mietpreis berechnet.

Umbuchung auf Ersatzteilnehmer
Der Mieter kann eine Ersatzperson stellen. Für die Zahlung der Mietkosten sind dann der ursprüngliche Mieter und die Ersatzperson als Gesamtschuldner verantwortlich.

Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, bei unvorhergesehenen Ereignissen vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn höhere Gewalt oder andere, von ihm nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Wohneinheiten unter irreführenden Angaben gebucht werden oder gegen das Rauchverbot verstoßen wird.
Dabei hat der Vermieter den Mieter vor der Ausübung des Rücktrittes unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt besteht kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz.

4. Mietpreis, Steuern, Kaution, Vertragsstrafen

Der genaue Mietpreis, enthaltene Steuern und Sonderzahlungen sind im Vertrag detailliert beschrieben. Weitere Zwischenreinigungen und Wäschesätze können angefragt werden und sind separat zu verhandeln.

Wir behalten uns die Hinterlegung einer Kaution (ggf. auch in bar) vor. Die Kaution erstatten wir per Überweisung nach Ihrer Abreise zurück, sofern es keine Schäden und keine Störung der Nachtruhe sowie der Hausordnung gab.

Für Störung der Nachtruhe sowie der Hausordnung insbesondere für das Nichteinhalten des Rauchverbotes in den Wohnungen wird eine Vertragsstrafe von 200,- Euro vereinbart.

City Tax – seit dem 1. Januar 2014 sind wir wie alle Beherbergungsbetriebe in Berlin verpflichtet, eine City Tax in Höhe von 5% aller Übernachtungseinnahmen an die Stadt Berlin abzuführen. Dies gilt für alle Buchungen, die nach dem 1. Januar 2014 erfolgt sind. Die City Tax wird Ihnen in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

Ausgenommen von der Regelung sind Geschäftsreisende, die nachweisen können, dass ihr Aufenthalt einem geschäftlichen Zweck dient. Hierzu übersenden/übergeben Sie uns bitte eines der folgenden Formulare spätestens zu Antritt Ihres Besuches. Liegt das Formular zu diesem Zeitpunkt nicht vor, müssen wir die City Tax vereinnahmen.

www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/__nst_3_-_arbeitgeberbest__tigung_-_2013-12-20.pdf
www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/__nst_4_-_eigenbest__tigung-_2013-12-20.pdf

5. Nutzung des Internets

Internetzugang über WLAN ist im Mietpreis inbegriffen, soweit die Wohnungsbeschreibung auf unserer Homepage dies ausweist.

Die Bereitstellung und Nutzung des Internetanschlusses erfolgt kostenfrei und dient ausschließlich einer privaten Nutzung seitens des Mieters. Ein Anspruch auf Funktion, Datendurchsatz oder bestimmte Leistungsanforderungen besteht nicht.
Der Mieter verpflichtet sich, den drahtlosen Internetzugang ausschließlich zu legalen Zwecken zu verwenden und keine Downloads zu tätigen oder Filesharing zu betreiben, durch die das Urheberrecht verletzt wird – die Router-Protokolle des WLAN-Netzwerkes werden archiviert und bei Abmahnverfahren ggf. nach Anforderung an den Gegenmandanten übermittelt.
Bei technischen Störungen des Internetanschlusses besteht seitens des Vermieters kein Haftungsanspruch.

6. Haftung

Die vertragliche Haftung des Vermieters auf Schadenersatz für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den doppelten Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Der Mieter haftet für alle durch Ihn verursachten Schäden an Mobiliar, Wohnung und Gebäude. Insbesondere auch für die Nichteinhaltung der Hausordnung und daraus resultierenden Folgekosten des Vermieters (s.a. Vertragsstrafe).

7. Haustiere

Haustiere sind nur nach individueller Absprache und Voranmeldung erlaubt. Für durch Haustiere verursachte Schäden an Einrichtung und Mobiliar haftet der Mieter uneingeschränkt.

8. Reinigung

Die Grundreinigung übernimmt in jedem Falle der Mieter. Hierzu gehören die Grundreinigung aller Gebrauchsgegenstände in der gesamten Wohnung und Küche und das Leeren aller Mülleimer in die Entsorgungsbehälter im Hof. Die Wohnung ist besenrein rückzugeben. Im Vertrag wird festgelegt, wer für die Endreinigung verantwortlich ist und/oder die hierfür entstehenden Kosten konkret benannt.

9. Lärmvermeidung Hausordnung

Jeder Mieter, jede Mieterin verpflichtet sich mit Buchungsbestätigung die Hausordnung einzuhalten, insbesondere ist er/sie dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie in der Nachtruhezeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten. Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Feiern oder Parties sind nicht erlaubt und können aus besonderem Anlass nur nach vorhergehender Absprache (vor Mietvertragsschließung) mit dem Vermieter erlaubt werden.

10. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem ursprünglich Gewollten möglichst nahekommt.

Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung der hier vorliegenden Schriftformklausel.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin, Deutschland

Hausordung/Hausregeln:

Nichtraucherwohnung

Nachfolgenden Gästen zuliebe möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in der gesamten Wohnung ein striktes Rauchverbot besteht! (Sollte die Wohnung über einen Balkon verfügen, dürfen Sie dort selbstverständlich bei geschlossener Balkontüre rauchen.)

Lärmvermeidung

Ihre Ferienwohnung befindet sich in einem regulären Wohnhaus mit echten Berlinern als Nachbarn, deren Gastfreundschaft wir nicht überstrapazieren möchten. Bitte nehmen Sie Rücksicht darauf, dass diese Leute hier leben, in den meisten Fällen einer geregelten Tätigkeit nachgehen und Wert auf eine ungestörte Nachruhe legen. Wenn Sie sich mit Freunden treffen, laut Musik hören oder bis in die Nacht hinein angeregt unterhalten möchten, bietet die Stadt ausreichend Gelegenheit dazu, dies außerhalb der Wohnung zu tun, zumal Sie das Berliner Nachtleben sicher nicht verpassen wollen.

Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten.

Reinigung, Wohnungspflege

Wir übergeben Ihnen die Wohnung frisch gereinigt und eventuell mit frischer Bettwäsche/Handtüchern. Bitte behandeln Sie die Ihnen anvertraute Wohnung pfleglich.
Bitte lassen Sie in der Wohnung befindliche Geräte nicht unbeaufsichtigt angeschaltet.

Sollte etwas kaputt gegangen sein oder nicht mehr einwandfrei funktionieren, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir für die nächsten Gäste schnellstmöglich eine Reparatur veranlassen oder Ersatz besorgen können.

Die Grundreinigung übernimmt der Mieter. Hierzu gehören die Grundreinigung aller Gebrauchsgegenstände in der Wohnung und der Küche, das Leeren aller Mülleimer in die Entsorgungsbehälter im Hof. Die Wohnung ist besenrein rückzugeben.

Die Zuständigkeit für die Endreinigung wird im Mietvertrag definiert.

Bitte hängen Sie noch feuchte Handtücher so auf, dass sie trocknen können.

Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen.

Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden.

Die Heizung können Sie am jeweiligen Heizkörper regulieren. Bitte NICHT die Temperatur am Thermostat verstellen! Sollten Sie für längere Zeit abwesend sein, möchten wir Sie der Umwelt zuliebe bitten, die Heizkörper auf lauwarm (1-2) herunterzuregeln.

Haustiere

Haustiere sind nur nach individueller Absprache und Voranmeldung erlaubt. Für durch Haustiere verursachte Schäden an Einrichtung und Mobiliar haftet der Mieter uneingeschränkt.

Bei Haustieren ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen, im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen. Von den Spielplätzen sind die Haustiere grundsätzlich fernzuhalten.